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Die Antragsteller des Bürgerbegehrens "Energie- und Wasserversorgung Stuttgart", mit dem die Stadt Stuttgart spätestens Anfang 2014 zur Übernahme der Konzession und des Betriebs für Wasser-, Strom-, Gas- und Fernwärmenetze verpflichtet werden soll, haben vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Abfuhr bekommen.
Der VGH Mannheim hat am 22. August die Beschwerde gegen eine Entscheidung des VG Stuttgart abgewiesen. Die erste Verwaltungsgerichtsinstanz hatte den Eilantrag der Antragsteller des Bürgerbegehrens abgewiesen, der Stadt Stuttgart einstweilig zu untersagen, vor rechtskräftiger Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Freitag, 30.08.2013, 11:00 Uhr
Jan Mühlstein
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